Für wichtige Anlässe wie Familienfeiern, Beerdigungen oder dringende amtliche Termine kann Ihr Kind bis zu zwei Tage vom Unterricht befreit werden. Stellen Sie dazu bitte einen schriftlichen Antrag bei der Klassenlehrkraft. Für längere Befreiungen ist ein Antrag an die Schulleitung erforderlich.
Wichtig: Eine Befreiung unmittelbar vor oder nach Ferienabschnitten kann nicht genehmigt werden. Auch Urlaubsreisen während der Schulzeit sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Den Antrag finden Sie hier als PDF: Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht
