Fragen und Antworten
Wir haben viele Antworten gesammelt auf die wichtigsten Fragen. Sie können nach Kategorien filtern.
In einer lebhaften Schule geht schon mal etwas verloren. Vom Stift bis zum Turnbeutel – vieles taucht schnell wieder auf. Wir ermutigen die Kinder, zunächst selbstständig zu suchen:
Mögliche Fundorte:
- Klassenzimmer und Ranzen der Sitznachbarn
- Fundkiste am Schuleingang
- Gruppenräume, Kunstraum, Flure
- Garderobenhaken in allen Stockwerken
Kleidungsstücke wie Jacken, Schals oder Turnbeutel hängen oft noch an den Haken vor den Klassen oder in anderen Etagen.
Tipp: Nicht abgeholte Fundstücke werden regelmäßig im Keller gesammelt und dort einige bis zum nächsten Ferienabschnitt aufbewahrt. Eltern können während der Öffnungszeiten der Schule nachsehen, ob vermisste Dinge dabei sind.
Für wichtige Anlässe wie Familienfeiern, Beerdigungen oder dringende amtliche Termine kann Ihr Kind bis zu zwei Tage vom Unterricht befreit werden. Stellen Sie dazu bitte einen schriftlichen Antrag bei der Klassenlehrkraft. Für längere Befreiungen ist ein Antrag an die Schulleitung erforderlich.
Wichtig: Eine Befreiung unmittelbar vor oder nach Ferienabschnitten kann nicht genehmigt werden. Auch Urlaubsreisen während der Schulzeit sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Den Antrag finden Sie hier als PDF: Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht
Krankmeldung am ersten Fehltag
Bitte informieren Sie die Schule am ersten Fehltag Ihres Kindes, möglichst vor Unterrichtsbeginn.
Dies ist bei uns auf folgenden Wegen möglich:
- über die App elternnachricht.de
→ Hier können Sie Ihr Kind direkt krankmelden (bevorzugter Weg) - per E-Mail an poststelle@gss-ettlingen.de
- telefonisch über das Sekretariat (ggf. auch über den Anrufbeantworter)
Schriftliche Entschuldigung
Eine schriftliche Entschuldigung müssen Sie nur nach Aufforderung durch die Schule vorlegen.
Ärztliches Attest
Ein ärztliches Attest ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann jedoch verlangt werden:
- bei längerem Fehlen (in der Regel mehr als 10 Unterrichtstage)
- bei auffällig häufigen Fehlzeiten oder begründeten Zweifeln
In diesen Fällen informiert Sie die Schule gesondert.
Schulkindbetreuung
Die Schulkindbetreuung muss separat informiert werden.
Bitte sorgen Sie dafür, dass jede Fehlzeit Ihres Kindes ordnungsgemäß gemeldet und entschuldigt wird. Nicht gemeldete Fehlzeiten gelten als unentschuldigt.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Sekretariat oder die Klassenlehrkraft.
Tipp: Aktuelle Merkblätter und Informationen zu Infektionskrankheiten (z. B. Kopfläuse, Masern, Scharlach, Windpocken) finden Sie direkt auf der Webseite des Gesundheitsamtes. Einfach die entsprechende Krankheit ins Suchfeld eingeben.
Sie finden alle Informationen zur Einschulung Ihres Kindes auf unserer Einschulungs-Seite.
