Gemeinsam den Übergang gestalten
Der Start in die Schulzeit ist ein bedeutender Schritt im Leben eines Kindes. Damit dieser Übergang gut gelingt, arbeiten die Kindergärten und unsere Grundschule eng zusammen.
Ab Herbst besuchen Lehrkräfte regelmäßig die umliegenden Kindergärten. Gemeinsam mit den Erzieherinnen tauschen sie sich über die Entwicklung der Kinder aus, besprechen Beobachtungen und geben Tipps für eine bestmögliche Förderung bis zur Einschulung.
Ob eine reguläre Einschulung, ein vorzeitiger Schulstart oder eine Rückstellung sinnvoll ist, klären Sie am besten im Gespräch mit den Erzieherinnen und den Kooperationslehrkräften. Die endgültige Entscheidung darüber trifft die Schulleitung der zuständigen Grundschule in Ihrem Wohnbezirk.
Schulanmeldung: Was Sie wissen müssen
Wer wird schulpflichtig?
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 sechs Jahre alt werden, sind im Sommer 2026 schulpflichtig. Wir erhalten die relevanten Daten direkt vom Einwohnermeldeamt und informieren die betroffenen Familien schriftlich.
Wann findet die Anmeldung statt?
Die Termine für die Schulanmeldung liegen in der 2. Februarwoche (am 03./04.02.2026). Sie erhalten rechtzeitig eine Einladung mit Ihrem persönlichen Anmeldetermin. Eltern von Kann-Kindern bitten wir, sich bei Interesse telefonisch bei uns zu melden.
Was wird zur Anmeldung benötigt?
Sie benötigen:
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Masernschutzimpfung
- ggf. Unterlagen zu Sorgerechtsregelungen
- Rückmeldeblatt des Gesundheitsamts (erhalten bei der Vierjährigen-Untersuchung
- Ausgefüllte Formulare zu Ihren Daten, dem Datenschutz und der Nutzung unserer Kommunikations-App.
Religionsunterricht
Wir freuen uns über alle Kinder – ob getauft oder nicht, ob christlich oder anderer Religion. Im Religionsunterricht erfahren die Kinder nicht nur, warum wir Feste wie Weihnachten und Ostern feiern, sondern sprechen auch über Werte, Gemeinschaft und die großen Fragen des Lebens. Jede Meinung ist willkommen, und wir lernen miteinander und voneinander.
Der Religionsunterricht findet für alle Klassen konfessionell-kooperativ statt. Wir trennen als nicht nach evangelischer oder katholischer Konfession.
Die An- und Abmeldung für den bzw. vom Religionsunterricht ist bis zum Ende der zweiten Schulwoche (1. HJ) und den Faschingsferien (2. HJ) möglich.
Zwischen Anmeldung und Einschulung – Wir begleiten Sie
Bis der große Tag kommt, gibt es viele Gelegenheiten, Schule kennenzulernen und Fragen zu klären. Hier ein Überblick über die wichtigsten Termine:
Info-Elternabend im November:
„Was bedeutet Schulfähigkeit?“ – Hier erhalten Sie Informationen und Tipps, wie Sie Ihr Kind im letzten Kindergartenjahr begleiten können.
Info-Elternabend im Januar:
„So arbeiten wir in der Grundschule“ – Lernen Sie unser pädagogisches Konzept und den Schulalltag kennen.
Anmeldung zur Schulkindbetreuung:
Auch wenn es Schulkindbetreuung heißt, ist die Schule hier nicht Ihr erster Ansprechpartner.
Die Stadt Ettlingen bietet an der Geschwister-Scholl-Schule eine Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten an.
Bitte beachten Sie: Anmeldeschluss ist der Tag der Schulanmeldung, bevorzugt werden Kinder aus dem Schulbezirk.
Informationen finden Sie auf unserer Seite der Schulkindbetreuung.
Vorfreude wecken – Kennenlernen & Vorbereitung
Kennenlernvormittag für Schulanfänger:
Ein Vormittag zum Schnuppern: Die künftigen Erstklässler werden zu einer Schulhausrallye eingeladen. Bei dieser Schulhausführung mit der Kooperationslehrkraft lernen die neuen Lernenden die Schule näher kennen.
Klasseneinteilung und Materialliste:
Wir berücksichtigen Wünsche nur, wenn Kinder sich gegenseitig wünschen (A wählt B, B wählt auch A). Bitte stimmen Sie sich vor der Anmeldung ab. Jedes Kind darf einen Wunsch äußern.
Im Juli 26 erhalten Sie die Klassenzuteilung, die Materialliste und evtl. weitere Informationen per Post.
Elternabend vor der Einschulung:
In der Einschulungswoche: Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den ersten Schultagen und lernen die zukünftige Klassenlehrerin kennen.
Einschulung und Start in den Schulalltag
Einschulung im September 2026
Aus Platzgründen können an der Feier nur Eltern und Geschwister der Einschulungskinder teilnehmen.
Anschließend haben die Kinder direkt ihre erste Unterrichtsstunde (etwa 45 Minuten). Für die begleitenden Familienmitglieder lädt der Förderverein zum Elterncafé ein.
Elternabend vor den Herbstferien
Hier erhalten Sie wichtige Informationen zum Lernen in Klasse 1, zur Planung des Schuljahres und zu Möglichkeiten, sich als Eltern einzubringen.
Juniorklassen
Zusätzliches Schuljahr zum besseren Start
Ab dem Schuljahr 2026/2027 werden in Baden-Württemberg die Grundschulförderklassen aufgehoben und es gibt stattdessen Juniorklassen.
Die Juniorklassen sind der ersten Klasse vorgeschaltet, gehören zur Grundschule, haben einen Unterrichtsumfang von 25 Wochenstunden und eine Klassengröße von 12 bis 20 Schülerinnen und Schülern. Die Kinder, die die Juniorklasse besuchen, sind schulpflichtig.
Dieses Schuljahr in der Juniorklasse ist für Kinder gedacht, die beim Schulstart in ihrer Entwicklung – zum Beispiel in Sprache, Denken, Bewegung oder im sozialen Verhalten – noch Unterstützung brauchen.
Die Entscheidung über die Aufnahme des Kindes in die Juniorklasse trifft die Schulleitung der für das Kind zuständigen Schule im Rahmen der Schulanmeldung. Grundlage für die Entscheidung ist eine umfassende Gesamtbewertung. Dabei fließen die Beobachtungen der Kooperationslehrkraft, der Sprachförderkraft, wenn das Kind an der Sprachförderung vor der Einschulung teilgenommen hat sowie die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung (ESU) ein. Außerdem kann die Schule das Kind zur Durchführung einer pädagogischen Bewertung einladen bzw. ein Gutachten des Gesundheitsamtes anfordern.
In dieser Gesamtbewertung muss deutlich werden, dass der sprachliche und/oder der Entwicklungstand in anderen Bereichen noch nicht altersentsprechend ist und daher zu erwarten wäre, dass das Kind nicht erfolgreich am Unterricht der ersten Klasse teilnehmen kann.
In den Schuljahren 2026/2027 und 2027/2028 kann die Schulleitung einen Besuch der Juniorklasse empfehlen. Die Eltern entscheiden, ob das Kind die Juniorklasse besucht. Ab dem Schuljahr 2028/2029 entscheidet die Schulleitung über den verpflichtenden Besuch der Juniorklasse.
Ziel der Juniorklasse ist es, die Schülerinnen und Schüler gezielt zu fördern, um ihnen einen erfolgreichen Schulstart und die Teilnahme am Unterricht der Grundschule zu ermöglichen.
Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, haben einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Sie gehen nicht in eine Juniorklasse, sondern werden entweder inklusiv in der Regelschule unterrichtet oder besuchen eine Schule, die das Kind entsprechend fördern kann (SBBZ).
Wenn Kinder erst sehr kurze Zeit in Deutschland sind und über keine oder nur geringe Deutschkenntnisse verfügen, können sie in einer Vorbereitungsklasse (VKL) Deutsch lernen.
Ziel der Juniorklassen ist es, diese Kinder gezielt zu fördern und systematisch auf den Schuleintritt vorzubereiten, um ihnen einen erfolgreichen Start in die Schullaufbahn zu ermöglichen.
